Drucken
Kategorie: Über uns
Zugriffe: 3639


VEREINSSATZUNG
des Tauch-Sport-Clubs Kalypso Groß-Gerau e.V.

 

§1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein trägt den Namen Tauch-Sport-Club Kalypso Groß-Gerau e.V., Sitz des Vereins ist Groß-Gerau. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Groß-Gerau eingetragen.

  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsordnung vom 24. Dez 1953, und zwar insbesondere durch Leibesertüchtigung und Förderung des Schwimm und Tauchsportes. Der Verein ist zur Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Verbänden jederzeit bereit und interessiert. In Katastrophenfällen stellen sich die Taucher mit ihren Ausrüstungen freiwillig, soweit sie abkömmlich sind, den jeweiligen Einsatzleitern zur Verfügung. Die Vereinsmitglieder leisten die satzungsmäßigen Hilfen unentgeltlich. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr, als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck und Ziel des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

  3. Die Mitglieder verpflichten sich, die Umwelt über und unter Wasser zu schützen, ebenso verzichten sie gänzlich auf die Unterwasserjagd.

§2 Geschäftsjahr und Vereinsvermögen

  1. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

  2. Über das Vereinsvermögen muss zu Beginn eines jeden Jahres in einer ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt werden.

 

§3 Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus:

  1. Ehrenmitgliedern,
  2. Ordentlichen Mitgliedern,
  3. Jugendlichen Mitgliedern,
  4. Passiven Mitgliedern.

zu a. 
Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der
Beitragszahlung befreit.

zu b. 
Ordentliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

zu c.
Jugendliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, jedoch älter als 14 Jahre sind.

zu d.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich selbst nicht sportlich betätigen, aber
im übrigen die Interessen des Vereins fördern.

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft

Rechte:

  1. Alle Mitglieder ab 14 Jahren haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

  2. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

  3. Alle Mitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

  4. Alle aktiven Mitglieder haben das Recht, vereinseigene Geräte zu benutzen.

Pflichten:

  1. Alle Mitglieder haben die Pflicht den Zweck und das Ziel des Vereins nach besten Kräften zu fördern.

  2. Alle Mitglieder haben die Pflicht das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln.

  3. Alle Mitglieder haben die Pflicht den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.

 

§5 Erwerbung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft des Tauch-Sport-Clubs Kalypso Groß-Gerau e.V. kann jeder Antragsteller mit gutem Ruf erwerben.

  2. Die Aufnahme wird auf einheitlichem Formblatt bei der Geschäftsstelle des Tauch-Sport-Clubs Kalypso Groß-Gerau e.V. beantragt. Bei Minderjährigen ist außerdem die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

  3. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand. Beschließt der Vorstand die Aufnahme, so wird das Gesuch den Mitgliedern bekannt gegeben. Der Aufnahmebeschluss ist davon abhängig, dass innerhalb von 4 Wochen kein schriftlich begründeter Widerspruch seitens eines stimmberechtigten Mitgliedes eingegangen ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig bei Eingang eines Widerspruchs über die Aufnahme.

  4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied geschieht auf einstimmigen Vorschlag des Vorstandes und durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

§6 Ende der Mitgliedschaft

  1. Wenn ein Mitglied den Beitrag ein halbes Jahr nicht bezahlt hat, entscheidet der Vorstand über dessen weitere Mitgliedschaft.

  2. Die Mitglieder haben beim Ausscheiden weder vermögensrechtliche Ansprüche noch Ansprüche auf finanzielle Zuwendungen.

  3. Kündigungen müssen 6 Wochen vor Quartalsende schriftlich erfolgen.

  4. Ausschluss erfolgt durch Beschluss von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Der Ausschließungsbeschluss ist dem betreffenden Mitglied mittels eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss binnen einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Ausschließungsbeschlusses eingelegt werden. Vor Entscheidung der Mitgliederversammlung steht dem Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses zu. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§7 Beiträge und Aufnahmegebühren

  1. Die Beiträge und Aufnahmegebühren werden jährlich in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder festgelegt.

  2. Die Zahlung der Beiträge schließt die abgeschlossene Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des VDST mit der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs- Aktiengesellschaft, Köln und der Gerling-Konzern Rechtsschutz Versicherungs- Aktiengesellschaft, Köln, ein. Der Tauch-Sport-Club Kalypso Groß-Gerau e.V. Übernimmt keine Haftung auf Gewährleistung der vorgenannten Versicherung.

  3. Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Härtefällen den Beitrag zu stunden oder teilweise zu erlassen.

  4. Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahmegebühr zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen.

 

§8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung

§9 Der Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne des Gesetzes besteht aus:
    1. dem Vorsitzenden,
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden und Geschäftsführer,
    3. dem Kassenwart,
    4. dem Schriftführer,
    5. dem Sport- und Gerätewart,
    6. und bis zu fünf Beisitzern.

    Die unter 1. bis 3. genannten Personen bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB, jeweils zwei von ihnen sind nach außen gemeinsam vertretungsberechtigt.

  2. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes ist der Vorstand berechtigt, eines seiner Mitglieder bis zur nächsten Wahl mit den Aufgaben des ausgeschiedenen Mitgliedes zu betrauen.

  3. Der Vorstand wird alle 2 Jahre in einer ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Auf Antrag eines Mitgliedes ist geheim zu wählen.

  4. Die Wahl des Vorstandes findet jeweils im 1. Quartal des Wahljahres statt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ordnungsgemäß ein neuer gewählt ist.

    1. Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

    2. Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1. Beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung (gemäß § 3 Nr.26a EStG) gezahlt wird.

 

§ 10 Mitgliederversammlung und Beschlussfähigkeit

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zu Beginn eines Jahres statt.

  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes oder auch auf Wunsch eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder über den Vorstand zu berufen.

  3. Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu berufen. Die Einladungen haben unter Einhaltung einer Frist von 21 Tagen zu erfolgen. Als Bezug gilt das Datum des Poststempels. Anträge sind spätestens 3 Tage vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Verspätete Anträge können in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Dringlichkeit zustimmen.

  4. In der Mitgliederversammlung ist jede Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder zur Beschlussfähigkeit ausreichend.

  5. Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.

 

§ 11 Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Satzungsänderungen, -erweiterungen oder -ergänzungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit Genehmigung von 3/4 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

  2. Die Beurkundung der Beschlüsse erfolgt durch wenigstens zwei Vorstandsmitglieder.

  3. Alle Änderungen müssen den Mitgliedern schriftlich bekanntgegeben werden.

  4. Die Auflösung des Tauch - Sport- Clubs Kalypso Groß-Gerau e.V. kann nur mit Zustimmung von 3/4 Mehrheit aller Mitglieder vorgenommen werden.

  5. Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen der DLRG Ortsgruppe Groß-Gerau zu übereignen mit der Auflage, dass die übereigneten Vermögenswerte zur Förderung des Wassersportes im Sinne der in S 1 genannten Vereinszwecke verwandt werden.

 

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Verein darf keinen anderen als den in dieser Satzung festgelegten Zweck verfolgen.

  2. Der Verein darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile erhalten, sie dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Clubs auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln desselben erhalten.

§13 Ordnungen

  1. Der Verein kann sich weitere Ordnungen geben. Die Ordnungen des Vereins sind nicht Satzungsbestandteil.

  2. Die Ordnungen werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben, sofern diese Satzung nichts anderes regelt.

  3. Alle Ordnungen sind auf Wunsch jedem Mitglied auszuhändigen. 
    Die Vereinssatzung wurde am 13.April 1992 geschrieben. 
    Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts GroߖGerau, am 30.04.1993. 
    Die Vereinssatzung wurde am 01.April 2010, laut Mitgliederversammlung vom 19. März 2010, geändert und neu geschrieben. 
    Eingetragen in das Vereinsregister VR 50698 des Amtsgerichts Darmstadt am 06.10.2010.

Stand: 06.10.2010