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DTSA-Grundtauchschein

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.

 

 

Voraussetzungen

Mindestalter:

12 Jahre; 
bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.

Ausbildungsstufe:

keine

Anzahl der Pflichttauchgänge:

keine

Sonstiges:

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Sonderregelungen:

Alle Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden. Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten
Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.

 

Theoretischer Teil

Lerneinheiten: 
6

Lehrinhalte:

Grundlagen für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST DTSA * Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.

 

Praktischer Teil

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

  • 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
  • 25 Meter Streckentauchen ohne Neoprene oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenejacke und -hose.
  • Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
  • 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage,Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse.
  • 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der zwischen 2und 5 Meter Tiefe liegt, verbringen des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und anschließend 50 Meter transportieren.
  • Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.

Übungen (mit DTG-Ausrüstung):

  • In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter Atmung aus dem Zweitatemregler des Tauchpartners, die zweite Hälfte unter Wechselatmung aus dem Atemregler des Bewerbers.
  • In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Atemregler langsames Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von Atemluft.
  • In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das Taucherjacket und 3 Minuten verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus dem DTG.
  • 10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist der offizielle VDST-Einkleber für den Taucherpass.

Quelle: VDST