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DTSA Nitrox *


Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Nitroxtauchgängen mitGasgemischen, welche ausschließlich aus Stickstoff und Sauerstoff mit einem Sauerstoffanteil von maximal 40% bestehen, vertraut gemacht werden.

Nach Abschluss des Kurses soll er

  • die besonderen Probleme und Gefahren bei Nitroxtauchgängen beherrschen können,
  • die richtige Ausrüstung für Nitroxtauchgänge zusammenstellen und beherrschen können,
  • sichere Tauchgänge innerhalb der oben genannten Grenzen durchführen können,
  • die Vorsichtsregeln kennen, die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Nitrox und Sauerstoff sind.

 

Voraussetzungen

Mindestalter:

14 Jahre; 
bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Ausbildungsstufe:

DTSA*;
ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste. 
Die nachfolgenden Sonderregelungen sind zu beachten.


Anzahl der Pflichttauchgänge:

Der Bewerber sollte über ein sicheres Tauchverhalten verfügen.

Sonstiges:

  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Sonderregelungen:

Die Übungstauchgänge unter Nr. 11.5 können - bei Einhaltung der Übungen, insbesondere der MOD - im Rahmen vonÜbungstauchgängen der DTSA * / ** / *** absolviert werden. Eine
Kombination eines Übungstauchgangs zum DTSA * / ** / *** mit einem Übungstauchgang zum DTSA Nitrox * ist also zulässig.Ab dem Ausbildungsnachweis DTSA ** (oder gleichwertigem Brevet gem. VDST-Äquivalenzliste) können die Übungstauchgänge unter Nr. 11.5 entfallen. Sie werden jedoch zum besseren Praxisverständnis empfohlen. Grundsätzlich sind die praktische Gasanalyse und Kennzeichnung der Nitrox Tauchflasche unter Anleitung durch den Ausbilder zu üben.

 

Theoretischer Teil

Lerneinheiten: 4

Lehrinhalte:

  • Sauerstoffproblematik
  • Physiologische Folgen
  • CNS- und MOD-Berechnungen für die Praxis
  • Stickstoffproblematik
  • Nitrox-Tabellen und -tauchcomputer
  • Ausrüstung
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gasanalyse und Kennzeichnung der Nitroxflasche mit praktischen

Übungen

  • Tauchgangs-Kontrollblätter
  • Notfallmanagement

Prüfungsinhalte:

Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


Praktischer Teil


Übungstauchgänge (mit DTG- & Zusatzausrüstung):


Es sollen bekannte und dem Tiefenbereich des eingesetzten Nitroxgemisches entsprechende Gewässer ausgesucht werden. Es sollen möglichst keine Tauchgänge bei Strömung, bei unzureichenden Sichtverhältnissen und keine Dekotauchgänge durchgeführt werden.

  • Tauchgang: 15-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Ausbilder.
    • Ausrüstungskontrolle (Nitroxgemisch analysieren).
    • Tauchgangsplanung (Kontrollblatt erstellen).
    • Tauchgangsüberwachung (MOD).
    • Vollständiges Nachbriefing (Kontrollblatt ausfüllen und Restdruck notieren).
  • Tauchgang: 15-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Ausbilder.
    • Ausrüstungskontrolle (Nitroxgemisch analysieren).
    • Tauchgangsplanung (Kontrollblatt für einen Wiederholungstauchgang erstellen).
    • Tauchgangsüberwachung (MOD).
    • Vollständiges Nachbriefing (Kontrollblatt ausfüllen und Restdruck notieren).

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Der Ausbilder bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind eine vorläufige Leistungsbestätigung, ein offizieller VDST-Einkleber für den Taucherpass und eine VDST-CMAS ID-Karte.

Quelle: VDST